Eine Schule, die sich selbst verwaltet, braucht Menschen, die sich engagieren. Gemeinsam machen wir Schule.
Als Schulen in freier Trägerschaft haben die Waldorfschulen die hierarchische Organisation der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen gemeinsam und stellt ein zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Die pädagogische Leitung der Schule wird in den wöchentlichen Lehrerkonferenzen geregelt, an der alle Lehrerkräfte gleichberechtigt mitwirken.
Neben den verschiedenen Delegationen der Selbstverwaltung, dem Vorstand und der hauptamtlichen Verwaltung (Sekretariat, Geschäftsführung und Buchhaltung) tragen Eltern durch ihr Engagement in Arbeitskreisen zum reibungslose Funktionieren der Schule bei. Träger unserer Schule ist der Verein “Freie Waldorfschule Kreuzberg e.V”, zu dem vier Wirtschaftsbetriebe gehören: die Waldorfschule Kreuzberg selbst, das Förderzentrum, der Hort und die Küche.
Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist eine Schule in freier Trägerschaft und erhält für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch öffentliche Gelder (Staatliche Finanzierung). Weil die staatliche Finanzierung nicht ausreicht, ist zur Deckung der laufenden Kosten ein monatliches Schulgeld notwendig.
In Konferenzen und Delegationen sind verschiedene Selbstverwaltungsaufgaben zur Organisation der FWSK untergebracht. So gibt es zum Beispiel Gesamt- und Rechtskonferenz, Personaldelegation, Raumdelegation, Delegation Lehrereinsatz, Schulleben oder Öffentlichkeitsarbeit.
Die Schnittstelle zwischen Schule und Elternschaft bildet die Gesamtkonferenz (GK), zu der Delegierte jeder Klasse entsandt werden. In der Gesamtkonferenz informieren und beraten Eltern und Lehrer*innen gemeinsam über alle Belange, die die Schule aktuell und in ihrer Weiterentwicklung betreffen.
Die Rechtskonferenz (RK) setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorstand und weiteren Lehrer*innen, Hortner*innen, Eltern sowie der Geschäftsführung. Die Rechtskonferenz trägt Verantwortung für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule. Sie berät, bearbeitet und beschließt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien alle wirtschaftlichen Erfordernisse, Rechtsgeschäfte und Vereinbarungen des Schulvereins.
Ein essentieller Teil der Selbstverwaltung an Waldorfschulen ist die Mitarbeit der Eltern. Aber was ist Elternarbeit genau? Wie funktioniert eigentlich eine selbstverwaltete Schule? Welche Gremien und Arbeitskreise gibt es und was machen die? Was sind meine Aufgaben als Elternvertreter*in? Wie kann ich mich in die Schulgemeinschaft einbringen? All das und mehr erklärt „Elternarbeit – Eine Handreichung für Eltern“, eine Info-Broschüre von Eltern für Eltern mit nützlichen Tipps zur Elternarbeit und zahlreichen Informationen zur Organisation unserer Schule.
Hier zum Download:
Der von Eltern geführte Festkreis trägt einen bedeutenden Teil zum Schulleben bei. Er organisiert Schulfeste wie zum Beispiel den Adventsbasar und das Sommerfest. Pro Klasse werden zwei Personen als Vertretung bzw. Stellvertretung für den Festkreis entsandt.
Alle weiteren Infos unter:
festkreis@fwsk.net
Im Baukreis beraten und planen die Baukreisvertreter*innen (je ein Elternteil pro Klasse) über Bauvorhaben und Renovierungsarbeiten. Sie koordinieren und leiten die anschließende Durchführung. Dabei geht es um Gemeinschaftsarbeit, die die Elternschaft in Eigenregie leisten kann. Dies senkt die Schulkosten für alle.
Alle weiteren Infos unter:
baukreis@fwsk.net
Aus jeder Klasse werden ein bis zwei Vertreter*innen in den Finanzkreis entsandt. Zu den Aufgaben gehört es, Antworten rund um den von Eltern getragenen Teil der Schulfinanzierung zu erarbeiten, die Beitragsordnung zu regeln, Gespräche mit Eltern über Elternbeiträge zu führen und eng mit der Schulverwaltung zusammenzuarbeiten.
Alle weiteren Infos unter:
fk1@fwsk.net
Miteinander das gemeinsame Schulleben gestalten.
Seit 2012 engagieren sich Eltern, Lehrer*innen und andere Mitarbeitende gemeinsam für eine Schulgemeinschaft, die Vielfalt als Bereicherung versteht.
Gemeinsame Ziele sind dabei unter anderem:
Die monatlichen Treffen bieten ein offenes Forum für alle Interessierten: Termine im Schulkalender immer Dienstags von 20:00 bis 21:30 Uhr.
Alle Eltern von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf, Lehrkräfte, Erzieher*innen und weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft sind herzlich eingeladen, sich einzubringen und mitzugestalten.
Wünschenswert ist es, dass jede Klasse eine Vertreter*in in den AK Vielfalt entsendet, um die Verzahnung mit den Klassengemeinschaften sicherzustellen: genau so, wie es auch bei den anderen Kreisen der Fall ist. Dies wurde von der Gesamtkonferenz im Sommer 2024 befürwortet.
Mehr Infos unter
ak_vielfalt@fwsk.net
Durch die Schüler*innenvertretung (SV) haben die bei uns Lernenden die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Schule mitzuwirken. Ab Klasse 9 werden pro Schuljahr zwei Schüler*innen als Delegierte ihrer Klasse in die SV entsandt. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse in der SV-Sitzung, wählen die Vertrauenslehrer*innen, tragen aber auch wichtige Informationen zurück in ihre Klasse. Zwei Mitglieder der SV vertreten die Oberstufe nach außen und bei Bedarf in der Oberstufenkonferenz.
Kontakt:
sv@fwsk.net
Bei Sorgen, Konflikten und Beschwerden gerne an unsere Konfliktanlaufstelle wenden: konfliktanlaufstelle@fwsk.net
Wie dieser Kreis aus gewählten Lehrkräften und Eltern arbeitet und wie die Verfahrenswege aussehen beschreibt diese Infografik.