Schulbeitrag

 

Die Freie Waldorfschule Kreuzberg ist eine Schule in freier Trägerschaft und erhält für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch öffentliche Gelder. Weil die staatliche Finanzierung nicht ausreicht, ist zur Deckung der laufenden Kosten ein monatliches Schulgeld notwendig.

Wie finanziert sich die Schule?

Was wird mit dem Schulgeld finanziert?

Folgende Kosten werden mit dem Schulgeld der Eltern finanziert:

  • Sach- und Betriebsmittel

    wie z.B. Gebäude, die bei Schulen in freier Trägerschaft nicht vom Staat finanziert werden.

  • Verwaltungskosten

    für die Organisation und Verwaltung der Schule

Da das Schulgeld nicht zweckgebunden ist, ist eine genaue Aufschlüsselung zur Verwendung des Schulgeldes nicht möglich.

Solidarische Finanzierung

 

Der durchschnittliche Beitrag von 220 € pro Kind wird solidarisch verteilt.

Die Höhe des monatlichen Schulgeldes richtet sich nach dem Gesamteinkommen beider Eltern, der Familienkonstellation und der Anzahl der Kinder.

In dem Maße, in dem Elternhäuser mit überdurchschnittlichem Einkommen mehr zahlen, können einkommensschwächere Elternhäuser weniger zahlen.

Für die Beitragstabelle gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und die daraus resultierende Verteilungsgerechtigkeit.

Berechnung des Schulbeitrags

Der Schulbeitrag berechnet sich anhand einer Beitragstabelle.

Erweiterte Solidarität

 

Die Beitragstabelle bildet den Rahmen für eine faire und solidarische Verteilung der Beiträge innerhalb der Elternschaft. Ziel ist es, dabei möglichst viele Konstellationen zu berücksichtigen. Da dies nicht immer gelingt, gibt es den Solidarausschuss:

Steht eine Familie vor Eintritt in die Schule oder während der Schulzeit der Kinder vor derart finanziellen Schwierigkeiten, dass die vorgesehenen Beiträge nicht voll gezahlt werden können, gibt es die Möglichkeit, sich an die AG Solifälle des FK zu wenden.

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